17.09.2020

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie werden durch Auftragserteilung oder Abnahme der Lieferung/Leistung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers/Käufers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen und vorbehaltlos Leistungen bei Kunden erbringen mit von unseren abweichenden Geschäftsbedingungen.

1. Angebot und Annahme

Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend, es sei denn, dass sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir einen Auftrag schriftlich bestätigt haben oder auftragsgemäß geliefert bzw. geleistet haben. Bei Vertragsentzug wird das Auftragsvolumen abzüglich 30% für ersparte Aufwendungen berechnet.

Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 4 Wochen annehmen.

2. Lieferung und Gefahrübergang

Die Lieferung erfolgt auf dem nach unserem Ermessen günstigsten Transportweg und auf Rechnung des Kunden. Eine vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand den Lagerort verlassen hat, oder die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Bei unvorhergesehenen, die Fertigung oder Auslieferung beeinflussenden Hindernissen, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Bei Lieferverzug bzw. nach Ablauf einer angemessenen Frist ist der Kunde unter Ausschluss jeglichen Schadensersatzes berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Der Ausschluss von Schadensersatz gilt nicht für vorsätzlichen oder grob fahrlässig durch den Lieferanten verursachten Lieferverzug. Verzögert sich der Versand aufgrund von Umständen, für die der Kunde einzustehen hat, geht die Gefahr ab dem Tag der angezeigten Versandbereitschaft auf den Kunden über.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise verstehen sich ab Lager zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet.

Unsere Lieferungen sind (wenn nicht anders vereinbart) zahlbar ohne jeden Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung. Reparaturen sind ohne jegliche Abzüge sofort zahlbar. Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Schuld ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwaiger Wechsel sofort zur Zahlung fällig, wenn der Käufer/Besteller mit einer Rate 10 Tage in Verzug kommt, er seine Teilzahlungen einstellt oder über sein Vermögen das Insolvenz- oder Konkursverfahren beantragt wird.

Gegen unsere Ansprüche kann der Besteller/Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Ein darüber hinaus gehendes Zurückbehaltungsrecht des Bestellers/Käufers ist ausgeschlossen.

Verzugszinsen werden Verbrauchern mit 5% p.a., bei Nicht-Verbrauchern mit 9% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer eine Belastung mit höherem Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist. Wird ein Anwalt oder ein Inkassobüro mit dem Einzug offener Forderungen beauftragt – im Regelfall nach Nichteinhaltung der zweiten Mahnung – gehen dessen Gebühren zu Lasten des Zahlungssäumigen.

4. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn unsere Forderungen in einer laufenden Rechnung aufgenommen werden und der Saldo anerkannt ist. Bei Verletzung wichtiger Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme der Ware und/oder der Pfändung von Gegenständen durch uns liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigen.

Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, Diebstahl- und Vandalismusschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss er diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer uns – unter Übersendung des Pfändungsprotokolls sowie einer eidesstattlichen Versicherung – über die Identität des gepfändeten Gegenstandes schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Käufer die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußert, so ist er verpflichtet, uns alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechnungen abzutreten, diese Abtretung nimmt K&W an. Der Käufer ist auch nach Abtretung zur Einziehung dieser Forderung berechtigt. Unabhängig davon sind wir befugt, die Forderung selbst einzuziehen, verpflichten uns jedoch, davon abzusehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

Der Käufer ist verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, und alle zum Einzug erforderlichen Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

5. Mängelgewährleistung

5.1 Allgemeines

Der Käufer hat die empfangene Ware/Geräte/Warenverpackung unverzüglich bei Erhalt auf Unversehrtheit, Mängel, Beschaffenheit und zugesicherten Eigenschaften zu prüfen. Offensichtliche Mängel an der Ware bzw. Warenverpackung hat er sofort bei Warenannahme mitzuteilen. Ist der Käufer Unternehmer i. S. v. § 14 BGB, setzen die Gewährleistungsrechte des Kunden voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

5.2 Hardware

Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren binnen zwei Jahren ab Lieferung des Kaufgegenstandes, für das Geschäft unter Kaufleuten gelten abweichend 12 Monate. Bei Gebrauchtgeräten verkürzt sich die Gewährleistung auf einen Monat nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Diese Zeiträume gelten dann, wenn keine anderen Gewährleistungszeiträume schriftlich vereinbart werden.

Die Gewährleistung beschränkt sich dabei zunächst auf die Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung). Kann K&W den der Gewährleistungspflicht zugrundeliegenden Fehler nicht beseitigen, oder ist ein weiterer Nachbesserungsverzug für den Käufer nicht zumutbar, so kann dieser nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist unter Ausschluss aller anderen Rechte von der geschlossenen Vereinbarung zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

Ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum von K&W über.

Die Gewährleistung schließt Geräte aus, deren technische Konfiguration vom Käufer geändert wurde oder an denen vom Käufer sonstige Eingriffe vorgenommen wurden sowie Geräte, die wegen unsachgemäßer Handhabung oder unzureichender Pflege (z.B. Innenreinigung) Fehler aufweisen. Des Weiteren unterliegen schnell verschleißende Waren, wie Akkus, Verbrauchsmaterialien, typische Verschleißteile, Mäuse etc. keiner Garantie und Gewährleistung.

5.3 Software

Grundsätzlich gelten für gelieferte Standard-Software dieselbe Gewährleistungsbedingung. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen technischen Entwicklungsstand Fehler in Software-Produkten nicht völlig ausgeschlossen werden können. Die Feststellung der Tauglichkeit für Kundenbedürfnisse hängt davon ab, ob wesentliche Funktionen des Programms nicht ausgeführt werden können. Die Gewährleistungspflicht beschränkt sich auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Ein weitergehender Anspruch des Käufers auf Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.

Im Störungsfall obliegt dem Kunden die Erstellung der Fehlerunterlagen gemäß diesbezüglicher Angaben in der Anwendungsdokumentation. Nach Eingang der Fehlerunterlagen leiten wir sie an den Vorlieferanten weiter und leisten inhaltlich in dem Umfang Gewähr, den der Vorlieferant generell einräumt.

5.4 Dienstleistungen

Dienstleistungen, die K&W im Auftrag von Kunden erbringt, unterliegen nur dann einer Gewährleistung, wenn bei Übergabe der ausgeführten Dienstleistung Mängel bzw. Fehler auftreten, die von K&W zu verantworten sind. Dies trifft insbesondere dann nicht zu, wenn bei der Auftragserteilung fehlerhafte Angaben gemacht wurden, unsachgemäße Eingriffe durch Dritte in Geräte stattgefunden haben, nicht lizenzierte Software installiert ist oder eine ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus einem anderen Grunde nicht möglich war. Dies ist auf dem Reparaturprotokoll zu vermerken.

6. Gewährleistungszeitraum

Gewährleistungsansprüche und etwaige Schadenersatzansprüche verjähren 12 Monate nach Empfang der Ware durch den Käufer bzw. Erbringen der Leistung. Ist der Käufer Verbraucher i. S. d. §13 BGB, so liegt die Nachweispflicht der Funktionsfähigkeit bzw. der Fehlerhaftigkeit in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer, in der restlichen Zeit beim Käufer. Die Beseitigung von Mängeln/Fehlern erfolgt in dieser Zeit kostenlos, exklusive Spesen und unmittelbar von Niederdorf bzw. Niederlassungen aus. Für Spesen gelten unsere Verrechnungssätze aus dem Honorarverzeichnis.

Die Gewährleistung ist ausgeschlossen nach Programmänderungen durch den Käufer und bei selbstverschuldeten Fehlern, die z. B. auftreten können beim Kopieren oder Installieren auf andere Datenträger. Stellt sich nach Annahme eines vermeintlichen Gewährleistungsanspruches das Nichtvorliegen eines Mangels heraus, ist K&W berechtigt dem Kunden eine Aufwands-/ Bearbeitungspauschale in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt es in diesem Falle überlassen, einen niedrigeren Aufwand als den in Rechnung gestellten, nachzuweisen.

7. Haftung

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefer- oder Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, Schadenersatzansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften für mittelbare oder Folgeschäden, wie z.B. entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder Ausfallzeiten. Ansprüche Dritter sowie aufgezeichneter Daten sind somit ausgeschlossen.

Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht.

Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzten, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf die Deckungssumme unserer Betriebshaftpflicht-Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Kunden auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren.

Bei Eingriffen in Hardware zum Zwecke der Mängelbeseitigung, Reparatur oder beauftragter Modifizierung ist der Kunde für die Sicherung seiner bestehenden Daten selbst verantwortlich. Wenn K&W nicht ausdrücklich und schriftlich zur Sicherung der Daten durch den Kunden beauftragt wird, übernimmt K&W keinerlei Haftung für verlorengegangene Daten bzw. daraus resultierende Folgeschäden

Die von uns eingeräumten Gewährleistungsfristen sind auch Verjährungsfristen und gelten außerdem für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Ansprüche gemäß §§ 1,4 ProdHaftG. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.

Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8. Einwilligung in die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten

Der Käufer/Vertragspartner willigt mit Vertragsschluss in die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten ein. K&W verpflichtet sich, sämtliche Bestimmungen des BDSG und der DSGVO einzuhalten, und gegebenenfalls zusätzlich notwendige Zustimmungen separat vom Vertragspartner einzuholen. Die vollständige Datenschutzerklärung ist jederzeit einsehbar unter www.haus-der-edv.de/datenschutz.

9. Sonstiges

Auf Wunsch des Kunden bietet K&W einen gesondert abzuschließenden Wartungsvertrag für Soft- und/oder Hardware an. Dieser Vertrag enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich des Kaufes der Geräte und des Zubehörs und ersetzt alle zuvor zwischen den Parteien gemachten Zusicherungen, Mitteilungen und sonstigen Erklärungen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Wenn sich eine Bestimmung dieser Vereinbarung als ungültig erweist, berührt dies die Gültigkeit der anderen nicht. Beide Parteien verpflichten sich schon jetzt, die ungültige Bestimmung durch eine gültige zu ersetzen, die dem von den Parteien verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Der Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungen ist Niederdorf. Ausschließlicher Gerichtsstand in Geschäftsbeziehungen ist Stollberg.

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